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Musik-Urheberrecht
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GEMA-Freie MusikMusik-UrheberrechtDas Urheberrecht bezeichnet das Recht eines Urhebers an seinem Werk. Musik als geistiges Erzeugnis ist rechtlich geschütztRenommee Agent dreht sich alles um musikalische Werke und ihre Verwertung. Das Urheberrecht wird dabei immer beachtet. Werke umfassen alle Erzeugnisse eines schöpferischen Aktes und können sowohl künstlerischer als auch wissenschaftlicher Natur sein. Diese Werke können musikalische Kompositionen, Bilder, Fotografien, Tonaufnahmen, Texte, visuelle Erzeugnisse, Architektur oder Skulpturen sein. Alle Kunstformen, Inhalte oder sogenannte Erzeugnisse eines geistigen Aktes, können vom Erzeuger als sein geistiges Eigentum angesehen werden, wenn er keine bereits bestehenden Werke kopiert oder abgewandelt, also bearbeitet hat. Ist dies der Fall, ist er im Besitz des Urheberrechts. Dieses Recht ist nicht übertragbar und kann auch nicht gegen Bezahlung an andere Personen weiter gegeben werden. Der Urheber bestimmt die Nutzung und Verwertung seines WerkesDer Urheber eines wie auch immer gearteten Werkes hat somit auch die Verfügungsgewalt über sein Werk. Er kann bestimmen, ob es veröffentlicht wird, von wem es genutzt wird oder wie es bearbeitet werden darf. Er kann auch das Werk aus der Öffentlichkeit zurückziehen und jegliche Nutzung verbieten. Dieser Fall ist relativ unwahrscheinlich, da der Urheber bemüht ist, sein Werk der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen und Geld mit der Nutzung seines Werkes zu verdienen. Die Nutzung eines durch das Urheberrecht geschützten Werkes wird durch das Verwertungsrecht geregelt. Gegen eine Gebühr können alle urheberrechtlich geschützten Werke genutzt werden. Dies betrifft im Fall von Renommee Agent die Musik-Vervielfältigung, Musik-Verbreitung, die öffentliche Musik-Wiedergabe und die Musik-Bearbeitung. Verwertungsgesellschaften überwachen die Nutzung urheberrechtlich geschützter WerkeDamit der Urheber eines Musikstückes nicht selbst die Nutzung seiner Musik überwachen und die nötigen Rechte einräumen muss, haben sich in verschiedenen Ländern sogenannte Verwertungsgesellschaften gegründet. Im Bereich der Musik nimmt diese Funktion in Deutschland die GEMA wahr. Stellvertretend für die Komponisten überwacht sie die Nutzung der Kompositionen und sorgt dafür, dass die Urheber für die Nutzung ihrer Werke die ihr zustehende Abgabe erhalten. Die Höhe dieser GEMA-Gebühren wird nach verschiedenen Parametern berechnet. Hier spielt neben der Verwendungsart und der Verwendungsdauer das Medium eine Rolle, mit dem zusammen die Musik eingesetzt wird. Weitere Rechte, die bei der Nutzung von Musik eine Rolle spielen, sind die Leistungsschutzrechte. Sie decken die Rechte möglicher Beteiligter ab, die an der Entstehung oder Weitergabe des Kunstwerks beteiligt sind oder waren. Lizenzierung GEMA-freier Musik - die sichere und rechtlich einwandfreie Art Musik zu nutzenDie im Angebot des Renommee Agenten bereitgestellte GEMA-freie Musik ist einfach und sicher zu lizenzieren. Besonders die Kosten, die durch eine Nutzung auf den Kunden zukommen, sind übersichtlich und einfach zu kalkulieren. Durch die Angabe der Verwendungsart (welches Medium), Verwendungsdauer (von einem Monat bis zu Jahren, Download oder Streaming) und dem Lizenzgebiet (national oder global) kann der Kunde alle wichtigen Daten in Renommee Agent angeben. Daraus wird ein spezielles Preisangebot errechnet, das transparent und sicher die entstehenden Kosten der Musik-Lizenzierung abbildet. Weiter Kosten entstehen nicht, da die in Renommee Agent bereitgestellte Musik nach dem sogenannten Buy-Out Modell angeboten wird. Renommee Agent als Vermittler zwischen Urheber und Nutzer von MusikDie Urheber stellen die Musikstücke dem Renommee Agent zur Auswertung und Nutzung zur Verfügung. Der Renommee Agent gibt diese Werke und die Verwertungsrechte als Vermittler an die Endkunden weiter. Der Agent dient dabei lediglich als Vermittler zwischen den Urhebern und den Nutzern der musikalischen Werke. Das Urheberrecht bleibt hiervon unberührt, lediglich die Nutzung der Werke und das Bezahlsystem werden vereinfacht. Die genaue Abklärung der Nutzungsbedingungen im Vorfeld sorgt für transparente und übersichtliche Preis-Modelle. Mit dem Kauf sind alle Gebühren für die Nutzung der Musik abgegolten. Renommee übernimmt die Weitergabe der Gelder an die Urheber. |