|
Musik-Lizenznehmer
|
![]() |
Musik-LizenzierungMusik-Lizenznehmer
Definition: Der Lizenznehmer bezieht das Recht der Nutzung über Renommee AgentEr ist somit der Musik-Lizenznehmer. Der Renommee Agent räumt dem Nutzer der Musik die Nutzung der Werke ein. Dies wird in einem Lizenzvertrag festgeschrieben. Urheberrechtliche Lizenzverträge sind Verträge, in denen einfache oder ausschließliche Rechte eingeräumt werden. Renommee Agent vermittelt zwischen Lizenzgeber und LizenznehmerIn den Vertragsbedingungen wird dabei festgehalten, welche Rechte im Einzelnen eingeräumt werden, zu welchen Gegenleistungen sich der Musik-Lizenznehmer verpflichtet und ggf. auch welche Vertragsstrafen bei Nichteinhaltung folgen. Die Einwilligung beider Vertragsparteien ist erforderlich. Die Lizenzverträge, die im Rahmen der Musik-Lizenzierung im Renommee Agent geschlossen werden, beinhalten eine rechtlich bindende Aussage über den Status GEMA-freie Musik. Bei den Musik-Stücken, die diesen Status haben, wird rechtssicher festgelegt, dass für ihre Nutzung keinerlei GEMA-Gebühren zu entrichten sind. Der Musik-Lizenznehmer verpflichtet sich andererseits, dass er die Musik nur in dem Maße einsetzt, wie er seine Angaben gemacht hat. Der Lizenznehmer erwirbt nur eine Lizenz, die Musik in den Bereichen einzusetzen, die er im Vorfeld der Lizenzierung angegeben hat. Eine Erweiterung der Lizenzierung ist natürlich jederzeit nach Rücksprache mit dem Renommee Agent möglich. |