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Musik-Lizenzgeber
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Musik-LizenzierungMusik-Lizenzgeber
Definition: Der Lizenzgeber wacht über die Verwertung der MusikIst eine Person oder eine Gruppe der Urheber eines Kunstwerkes, in unserem Fall von Musik, so ist er automatisch im Besitz der Urheberrechte und erscheint als Musik-Lizenzgeber. Das heißt, er hat die Verfügungsgewalt über sein Erzeugnis. Er bestimmt, wer die Musik wie und zu welchem Zweck nutzen kann. Er kann auch die Nutzung der Musik gänzlich untersagen. Die Nutzung der Musik wird durch Lizenzen geregelt. Der Urheber vergibt Lizenzen an Personen, die seine Musik hören oder benutzen wollen. Er ist somit der Musik-Lizenzgeber. Der Lizenzgeber kann verschiedene Nutzungsrechte vergebenErwirbt man eine CD, so erwirbt man das Recht oder die Lizenz, die Musik über diesen Tonträger in privatem Rahmen zu konsumieren. Die Musik gehört weiterhin dem Urheber, er vergibt nur die Rechte an der Nutzung. Besonders das Urheberrecht ist nicht veräußerbar. Der Lizenzgeber kann verschiedene Lizenzen zur Nutzung seiner Musik vergeben. Das kann das Aufführungsrecht sein, das Vervielfältigungsrecht, das Verbreitungsrecht oder das Senderecht. Für alle möglichen Nutzungsarten kann der Musik-Lizenzgeber Rechte zusagen oder verweigern. Die Vermittlung von Lizenzen zur Nutzung von Werken wird durch Verwertungsgesellschaften geregelt. Die GEMA vertritt als Vermittler die LizenzgeberIm Bereich der Musik ist dies in Deutschland die GEMA. Die Musik im Renommee Agent ist zu einem großen Teil GEMA-freie Musik. Das heißt, der Urheber vergibt die Nutzungsrechte an Renommee Agent mit der Auflage, die Musik über das Modell des Agenten anderen Nutzern zugänglich zu machen. Der Kunde erwirbt die Nutzungsrechte für die Musik von Renommee Agent. Der Agent nimmt so eine Vermittlerfunktion war. Er kann als Zwischenhändler bezeichnet werden. Im Namen der Urheber ist es der Musik-Lizenzgeber. Die Verwertungsgesellschaft GEMA ist an diesem Prozess nicht beteiligt. |