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Musik-Lizenz
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Musik-LizenzierungMusik-Lizenz
Definition: Die Lizenz ermächtigt zur Verwertung der MusikIm Fall von urheberrechtlich geschützten Werken, hier der Musik, ist eine Lizenz, die Erlaubnis, Musik zu nutzen und auszuwerten. Der Urheber der Musik, der automatisch alle Rechte an seinem Werk hat, auch das Verwertungsrecht, gibt dies an eine Verwertungsgesellschaft wie die GEMA ab oder kümmert sich selbst um die Verwertung seiner Musik. Eine Lizenz ist eine vertragliche RegelungEine Musik-Lizenz ist eine vertraglich geregelte Vereinbarung zwischen dem Nutzer eines Werkes und dessen Urheber, bzw. des Rechteverwalters. Will ein Interessent Musik in einem bestimmten Rahmen nutzen, so erwirbt er eine Lizenz. Diese Lizenz bestimmt genau, in welchem Rahmen die Musik eingesetzt wird. Dies umfasst in der Regel die Dauer des Einsatzes, in welchem Medium die Musik eingesetzt wird, wie viele Personen Empfänger der Musik sind und ob die Musik exklusiv, also ausschließlich lizenziert wird. |