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GEMA-Tarife
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Legale-Musik-RechteGEMA-Tarife
Definition: Tarife regeln die Höhe der GebührenWie und in welcher Höhe diese Gebühren ausfallen, wird durch ein umfangreiches Tarifwerk der GEMA geregelt. Die Tarife der GEMA beziehen die unterschiedliche Nutzung der Musik und die Musikart in die Auswahl der Tarife mit ein. Die GEMA ist per Gesetz verpflichtet für die Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke Tarife zu formulieren. Die Tarife müssen einige rechtliche Bestimmungen erfüllen und eine Nutzung der Werke zu einem angemessenen Preis möglich machen. Für alle denkbaren Einsatzarten bestehen TarifeDie Tarife gliedern sich in 12 Bereiche, die unterschieden werden: Die Aufführung von Live-Musik, die Wiedergabe von Tonträgern und Bildtonträgern, die Wiedergabe von Funksendungen, die Filmvorführung, die Weiterübertragung von Tonträger- und Bildtonträgermusik, Weiterübertragung von Funksendungen, die Vervielfältigung auf Tonträger und deren Verbreitung, Vervielfältigung auf Bildtonträger und deren Verbreitung, Herstellung von Bildtonträgern, die Sendung und Vervielfältigung von Tonträgern und Bildtonträgern, Importe von bespielten Tonträgern, Vermieten und Verleihen von bespielten Tonträgern und Bildtonträgern. Renommee Agent bietet eigene Preismodelle zur Nutzung von MusikWeitergehend werden nutzungsorientierte Tarife formuliert: Die Aufführung und Wiedergabe, die Vervielfältigung von Tonträgern und Bildtonträgern und die Sendung. Alle Tarife sind noch einmal untergliedert und bieten so für jede nur denkbare Einsatzart der Musik einen eigenen Tarif an. Neben der Abrechnung der tatsächlichen Nutzung von Musik-Titeln nimmt die GEMA sogenannte Pauschalvergütungen ein, die auf Geräte berechnet werden, die zur Musikwiedergabe, Speicherung oder Vervielfältigung dienen können. Weiterhin wird der Einsatz der Musik im werblichen Umfeld, z.B. als Hintergrundmusik im Kaufhaus, über eine Pauschale abgegolten. |