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GEMA-freie Musik
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Legale-Musik-RechteGEMA-freie Musik
Definition: Für jedes Land eine eigene VerwertungsgesellschaftIn Deutschland ist die für Musik zuständige Verwertungsgesellschaft die GEMA (Gesellschaft für Musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte). Sie wacht über die Aufführungs- und Vervielfältigungsrechte von Musikwerken deren Urheber, also Komponisten, Musiker oder Verleger, Mitglieder dieser Organisation sind. In jedem Land nimmt eine oder mehrere andere Verwertungsgesellschaften die Rechte der Urheber war. In Österreich ist dies beispielsweise die AKM, in der Schweiz die SUISA oder in den USA die BMI und ASCAP. Die GEMA überwacht die gesamte Nutzung der MusikDie Mitgliedschaft in der GEMA ist freiwillig, da das Urheberrecht die Rechte an der Verwertung einer Komposition automatisch dem Urheber zuspricht. Dieser überträgt die Wahrnehmung dieser Rechte und die Überwachung etwaiger Einnahmen aus der Verwertung seiner Kompositionen an die GEMA. Im Bereich der Musik spricht man dann von GEMA-pflichtiger Musik. Sie wacht nun über die Einhaltung der Reglungen des Verwertungsrechts und schüttet die eingenommenen Gebühren nach einem komplizierten Schlüssel an ihre einzelnen Mitglieder aus. Ist ein Komponist Mitglied der GEMA, so ist er verpflichtet, jede Komposition bei ihr anzumelden. Renommee Agent bietet Musik ohne GEMA-GebührenDurch die komplizierte Ausschüttungspraxis der Vergütungen fühlen sich viele Mitglieder unzureichend vertreten. Viele Komponisten werden daher nicht Mitglied der GEMA und kümmern sich um die Verwertung ihrer Werke selbst. Diese Musik wird unter dem Begriff GEMA-freie Musik gefasst. Nutzer können so durch eine einmalige Gebühr an den Urheber das Werk zum angegebenen Zweck nutzen. Anbieter GEMA-freier Musik, so auch Renommee Agent, fügen der Musik die der Nutzer bezieht ein Freistellungszertifikat bei, das belegt, dass für die Musik keine GEMA-Gebühren zu entrichten sind. |